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Hiermit bestimme ich... Wie Schriftsteller-Testamente die Arbeit in Literaturarchiven beeinflussen


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Forschungsarbeiten werden des öfteren von Zufällen geleitet. Eine alte Kiste mit Papieren, die seit Jahrzehnten irgendwo in einem Keller steht und in der man ein wertvolles, altes Manuskript findet. Oder ein Gespräch mit dem Neffen eines Schriftstellers, der beiläufig einen Brief seines Onkels erwähnt, der vielleicht interessant sein könnte. Wohl jeder Forscher kennt diese freudigen Augenblicke, in denen sich der nächste Artikel fast von selbst zu schreiben scheint.
 
Hier soll jedoch nicht von einem solchen Glücksfall die Rede sein, sondern eher vom Gegenteil: wie ein simples Blatt Papier alles in Frage stellen kann, woran man monatelang gearbeitet hat. Seit einigen Monaten beschäftige ich mich mit dem Nachlass der Luxemburger Schriftstellerin Rosemarie Kieffer, die in den 1960er bis 1980er Jahren zahlreiche Erzählungen veröffentlichte. Vor allem jedoch machte sie sich einen Namen als Literaturwissenschaftlerin und Kulturvermittlerin. Sie regte in Kanada, Russland und China Anthologien über die zeitgenössische französischsprachige luxemburgische Literatur an und setzte sich dafür ein, dass ihre Schriftstellerkollegen in andere Sprachen übersetzt wurden. Als Mitbegründerin und erste Leiterin des Luxemburger Puschkin-Instituts förderte sie Kulturkontakte zwischen der damaligen Sowjetunion und Luxemburg. Sie veröffentlichte Hunderte von Abhandlungen über osteuropäische Schriftsteller und Dichter in Luxemburg, und sicher ebenso viele Aufsätze - viele davon auf Russisch - über Luxemburger Autoren in sowjetischen Literaturzeitschriften.
 
Nach ihrem Tod 1994 wurde ein Grossteil ihres Nachlasses im hauptstädtischen Lycée Robert Schuman (LRSL) deponiert, wo sie Französisch und Philosophie unterrichtet hatte. Im Frühjahr 2013 vertraute das LRSL diesen Nachlass dem Luxemburger Literaturarchiv in Mersch (CNL) an, das die Dokumente verwalten, katalogisieren und für die Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Als Mitarbeiterin des CNL kümmerte ich mich um die Übergabe und legte dabei ein erstes Inventar an. Der Bestand umfasste rund zwanzig Umzugskisten mit Widmungsexemplaren aus der Privatbibliothek von Rosemarie Kieffer. Daneben gab es noch zwei Kisten mit persönlichen Dokumenten der Autorin: Zeitungsartikel, Notizhefte, ein Poesiealbum aus ihrer Schulzeit sowie Notizblöcke mit Vorbereitungen zu Erzählungen und einige Briefe und Postkarten - alles in allem jedoch nicht annähernd so viele handschriftliche Originale wie ich als Forscherin gehofft hatte.
 
Dennoch hatte mich dieser Nachlass neugierig gemacht auf Rosemarie Kieffers Werk. In der Luxemburger Nationalbibliothek fand ich Briefwechsel zwischen Kieffer und französischsprachigen Autoren wie Anne Beffort und Marcel Noppeney, nicht jedoch wie erhofft Korrespondenzen mit osteuropäischen Schriftstellern. Im Merscher Literaturarchiv stiess ich auf weitere interessante Dokumente. Kieffer war eine grosse Förderin ihrer Arbeitskollegin und Dichterfreundin José Ensch gewesen. Im Nachlass dieser Dichterin liegen ein längerer Briefwechsel zwischen Ensch und Kieffer, ausserdem eine ganze Reihe Zeitungsartikel, einige Vorbereitungen zu Vorträgen sowie jenes Blatt Papier, über das ich hier berichten möchte: eine Kopie von Rosemarie Kieffers Testament.
 
Das Testament besteht aus zwei Seiten. Es handelt sich um ein holographisches Testament, also eine handschriftliche Verfügung. Im Gegensatz zu einem notariell hinterlegten Testament reicht es bei einem holographischen Testament aus, dass das Dokument vom Verfüger selbst verfasst, datiert und unterschrieben wurde. Es kann bei Bekannten oder in einem Safe deponiert werden, öfters wird ein solches Testament auch ganz einfach nach dem Tode des Verfassers in der Wohnung gefunden. Kieffers Testament ist auf den 8. Februar 1993 datiert, anderthalb Jahre vor ihrem Tod am 10. Juli 1994. Da die Schriftstellerin an einer langwierigen Krankheit litt und weder Lebenspartner noch Kinder hatte, wollte sie wohl alles für den Todesfall regeln.
 
Wir wissen nicht, wo das Testament gefunden wurde. Die oben erwähnte Kopie im José-Ensch-Bestand kam nach dem Tod dieser Dichterin 2008 ins Literaturarchiv. Auf der zweiten Seite befindet sich ein Stempel der Luxemburger Registraturbehörde (Enregistrement) mit der Notiz "ne varietur, Luxembourg, le 26.9.1994". Die Verfügung wurde also zwei Monate nach Kieffers Tod offiziell bei der Behörde eingeschrieben. Dies bezeugt auch der Vermerk "100 Frang" am oberen Rand des Testaments. Nach Auskunft der Registraturbehörde handelt es sich hierbei um den Schluss der Erbschaftserklärung, an die die Verfügung angehängt wurde.
 
Was nun hat Rosemarie Kieffer in ihrem Testament verfügt? Als erstes finden wir die Namen zweier Freundinnen, die sie zu ihren Testamentsvollstreckerinnen bestimmt hat. Es folgen eine Reihe detaillierter Anweisungen, wer Haus, Kapital, den Hausrat und ihre Bildersammlung erben soll. Für die Literaturwissenschaft ist jedoch vor allem interessant, was mit ihren Büchern, Manuskripten und Briefen geschehen soll. Die Autorin schreibt:
 
"Je les prie de bien vouloir détruire tous les cahiers (journal intime, manuscrits, notes diverses) ainsi que toutes les lettres qui ne sont pas classées dans les dossiers ou tiroirs. Quant aux dossiers, je les lègue à la Bibliothèque Nationale."
 
Diese Stelle wurde auf Enschs Kopie des Dokuments mit Markierstift hervorgehoben, man kann also davon ausgehen, dass José Ensch diese Entscheidung äusserst bemerkenswert fand. Tatsächlich scheint Rosemarie Kieffer zu wünschen, dass ihr gesamter literarischer Nachlass, alles, was für die Erforschung ihres Lebenswerks von Interesse sein könnte, zerstört werden soll. Gerade sie, die ein solch weitläufiges Netzwerk von Beziehungen, nicht nur in Luxemburg, sondern in Frankreich, dem französischsprachigen Ausland, in Mittel- und Osteuropa und darüber hinaus weltweit, unterhielt, soll nicht gewollt haben, dass spätere Forscher literarische Verbindungen durch ihre Notizen und Korrespondenzen nachvollziehen können. Dieser Wunsch ist überraschend, wenngleich angemerkt werden soll, dass nur die Briefe zerstört werden sollen, die Kieffer nicht bereits selbst geordnet hatte.
 
Hier erscheint es mir nützlich, eine kleine Klammer aufzumachen und zu erklären, woher das Luxemburger Literaturarchiv die meisten seiner Bestände erhält. Zur Zeit besitzen wir 343 Bestände, wobei es sich zum allergrössten Teil um Konvolute von und über verstorbene Luxemburger Literaten handelt. Vieles davon wird uns von Hinterbliebenen angeboten, doch gerade in letzter Zeit bestimmen die Schriftsteller immer häufiger, dass ihre Manuskripte und Korrespondenzen gleich nach ihrem Tod ins CNL kommen sollen. So erhielten wir vor ein paar Jahren eine Reihe grosser und bedeutender Nachlässe, etwa von Roger Manderscheid und Léopold Hoffmann, sowie von José Ensch und Nic Klecker, um zwei enge Bekannte von Rosemarie Kieffer als Beispiel zu nennen. Viele Autoren vertrauen dem CNL auch bereits zu Lebzeiten einen Teil ihrer Korrespondenz und Manuskripte an und deponieren diesen als Vorlass in Mersch, wie etwa Anise Koltz und Georges Hausemer.
 
Rosemarie Kieffer starb 1994, ein Jahr bevor das Luxemburger Literaturarchiv in Mersch eingeweiht wurde. Dies erklärt, weshalb sie ihre Korrespondenz der Nationalbibliothek vermachte und nicht dem CNL. Wenn 1994 bereits die Möglichkeit bestanden hätte, Manuskripte und Korrespondenz in ein hierfür vorgesehenes Literaturarchiv zu geben, wäre ihr Entschluss, viele Dokumente vernichten zu lassen, vielleicht anders ausgefallen. Dafür spricht auch die Tatsache, dass Rosemarie Kieffer, u.a. zusammen mit der ersten Direktorin des CNL, Germaine Goetzinger, Mitglied jener Kommission war, die seit Mitte der 80er Jahre die Missionen des Luxemburger Literaturarchivs ausarbeitete. So vermerkt Cornel Meder in seiner Chronik des CNL unter dem 10.9.1987: "Nominierungsvorschläge für den 'Centre d'Archives Littéraires et d'Etudes de la Littérature Nationale': Germaine Goetzinger, Jhemp Hoscheit, Lucien Kayser, Rosemarie Kieffer, Frank Wilhelm."1 Kieffer fühlte sich dem Haus, das damals seine Arbeit eben leider noch nicht aufgenommen hatte, also eng verbunden.
 
Doch all dies sind natürlich nur Spekulationen. Als gesicherte Tatsache konnte bis dahin lediglich zweierlei gelten: Erstens besitzt die Nationalbibliothek einen Teil von Rosemarie Kieffers Korrespondenz. Laut Testament war jedoch ein weitaus grösserer Teil ihres Nachlasses, nämlich die erwähnten Dossiers, in der Nationalbibliothek deponiert worden. Ein Telefongespräch mit dem damaligen Direktor der Bibliothek, Jul Christophory, schaffte Klarheit. In der Tat hatte die Nationalbibliothek Mitte der 1990er Jahre einen grösseren Bestand erhalten, nur war dieser bis jetzt nicht in öffentlich zugänglichen Dokumenten vermerkt. Auch den Forschern, die sich bisher mit Kieffers Werk beschäftigt hatten, wie Frank Wilhelm und Danièle Medernach, war er, wie ich in Gesprächen feststellen konnte, nicht bekannt. Es handelt sich bei dem Bestand um elf grosse Kisten, überwiegend mit Korrespondenz von Autoren aus Lettland, Pakistan und Tschechien, an Rosemarie Kieffer. Die Dokumente sind laut Kuratorin Marion Rockenbrod noch nicht gesichtet oder geordnet worden, und so konnte ich Mitte März 2014 wohl als erste Forscherin diese Sammlung einsehen.
 
So hat das Testament zur Lösung eines Rätsels beigetragen, das sich mir lange gestellt hatte: wie konnte es sein, dass ein Mensch wie Rosemarie Kieffer - die aktives Mitglied von so vielen Redaktionen und Vereinigungen war und einen entsprechend regen Briefwechsel gehabt haben musste - nicht mehr Briefe hinterlassen hatte? Mit den nun bekannt gewordenen elf Kisten in der Nationalbibliothek schliesst sich diese Lücke. Von den Briefen rein privater Natur können wir annehmen, dass sie, wie Kieffer dies wünschte, vernichtet wurden. Somit scheint der Aufenthaltsort des erhaltenen Nachlasses nun vollständig bekannt zu sein.
 
Neben der oben erwähnten Korrespondenz enthalten die Kisten in der Nationalbibliothek auch viele Hefte und Notizblöcke mit literarischen Skizzen und Vorbereitungen zu Artikeln. Alles in allem überaus wertvolle und interessante Materialien. Doch im Testament stand, wir erinnern uns: "Je les prie de bien vouloir détruire tous les cahiers. Quant aux dossiers, je les lègue à la Bibliothèque Nationale." Diese Formulierung scheint mir zweideutig: Welche "dossiers" meinte die Verfasserin genau? Nur die Ordner mit der öffentlichen Korrespondenz? In diesem Fall wären die Hefte allesamt nicht für die Nationalbibliothek bestimmt gewesen, sondern hätten vernichtet werden müssen. Oder befand sich ein Teil der Hefte mit literarischem Material vielleicht in Ordnern, die dann wieder aufbewahrt werden sollten? Wir wissen es nicht. Fest steht nur, dass die unterschiedlichsten Dokumente, zum Glück für die Forschung, damals ihren Weg in die Nationalbibliothek gefunden haben.
 
Unser zweites gesichertes Wissen bezieht sich auf den Rosemarie-Kieffer-Nachlass im LRSL, der sich, wie anfangs erwähnt, mittlerweile im Literaturarchiv in Mersch befindet. In Kieffers Verfügung lesen wir hierzu: "Je lègue au Lycée Robert-Schuman de Luxembourg la bibliothèque toute entière ainsi que les tableaux et les gravures, les deux images de feutre de Gisèle Prassinos, les photos de Nelly Moia (Etang et papillons) et la photo du groupe d'Elèves de Thessalonique 1989."
 
Das Gymnasium erbt demnach lediglich die Privatbibliothek der Autorin und ein paar Bilder. Ich sage "lediglich" - nicht dass diese Bücher nicht interessant wären, sie sind in der Tat als Widmungsexemplare überaus wertvoll für die Forschung - sondern weil in den Kisten, die wir vom LRSL erhielten, auch eine Reihe anderer Dokumente lagen. Vornehmlich Schulhefte und Notizblöcke, aber auch einige Briefe und Postkarten. Waren diese als Bestandteil der Bibliothek ins Gymnasium gekommen? Einige Briefe scheinen ursprünglich als Lesezeichen in den Büchern gelegen zu haben. Doch vor allem bei den Heften kann man sich die Frage stellen, ob diese wirklich zur Bibliothek gehörten, oder ob sie nicht eher unter die Rubrik "détruire tous les cahiers" fallen müssten. Leider sind beide Testamentsvollstreckerinnen inzwischen verstorben und so können wir sie nicht mehr fragen, nach welchen Kriterien sie im einzelnen vorgegangen sind.
 
Man könnte spekulieren, ob wirklich all das zerstört wurde, was Rosemarie Kieffer nicht für die Nachwelt erhalten wollte. Für das Literaturarchiv stellt sich prinzipiell die Frage, inwiefern wir den letzten Willen eines Schriftstellers befolgen können, sollen und müssen. Denn - das muss man betonen - hätte ich den Nachlass von José Ensch nicht gezielt auf Materialien von Rosemarie Kieffer durchforstet, wäre dieses Testament wahrscheinlich nicht so schnell bekannt geworden. Der besagte Bestand ist sehr umfangreich und noch nicht in allen Einzelheiten aufgenommen. Selbst wenn dies in nächster Zukunft geschieht, ist es gut möglich, dass Dokumente, die sich nicht unmittelbar auf den Bestandsinhaber beziehen, nur summarisch aufgenommen werden. Kieffers Testament wäre dann vielleicht in einem Konvolut "Dokumente betreffend Rosemarie Kieffer" abgelegt worden. Bei der Fülle von Materialien, die jeden Monat neu eintreffen, sind Nachforschungen zu jedem einzelnen Fundstück personaltechnisch leider nicht möglich.
 
Wie ich in zahlreichen Gesprächen mit luxemburgischen, georgischen und lettischen Bekannten von Rosemarie Kieffer feststellen konnte, scheint ihr Testament nicht vielen Menschen bekannt gewesen zu sein. Zumindest war es keinem meiner Gesprächspartner ein Begriff.
 
Dennoch stellt sich jetzt die Frage: Hat ein Archiv das Recht, sich als "nachträglichen Testamentsvollstrecker" aufzuspielen? Sicherlich nicht. Bei den Heften, die sich nun im Literaturarchiv befinden, kann es sich um einen Teil der Bibliothek gehandelt haben. Die Testamentsvollstreckerinnen scheinen sie so interpretiert zu haben. Überhaupt gibt es zu denken, dass Rosemarie Kieffer nicht eine neutrale Person, wie etwa einen Notar, mit der Testamentsvollstreckung beauftragt hat. Erwartet jemand, der seinen besten Freundinnen - die beide selbst in der Öffentlichkeit standen - aufträgt, wichtige Lebensdokumente unwiderbringlich zu vernichten, tatsächlich, dass diese sich daran halten? Einer belesenen Literatin wie Rosemarie Kieffer war sicher der Fall Franz Kafkas gut bekannt. Dieser hatte in seinem Testament seinen Freund Max Brod gebeten, alle Briefe und Manuskripte, "ausnahmslos zu verbrennen".2 Max Brod hat sich jedoch nicht daran gehalten, und im Gegenteil den Nachlass für die Forschung zugänglich gemacht. Viele Kritiker gaben Brod damals Recht. Hätte Brod Kafkas Wunsch entsprochen, wäre ein Grossteil von Kafkas literarischem Werk unwiderbringlich verloren gegangen, ohne je veröffentlicht worden zu sein. Vielleicht dachte Kieffer an Kafka, als sie ihr Testament verfasste, und hoffte, dass die Freundinnen ihre Bitte lediglich als einen Gestus der Bescheidenheit interpretieren und sich nicht strikt daran halten würden. Zudem scheint Kieffer vor allem die Zerstörung intimer Notizen und Briefe ein Anliegen gewesen zu sein, und diese scheint - so weit ich dies nach einer ersten Sichtung überblicke - auch erfolgt zu sein. Was auch immer sich Kieffer wirklich erhoffte, es muss ihr zumindest klar gewesen sein, dass sich gute Bekannte weniger strikt an ein Testament halten könnten als eine Amtsperson. Zudem ist sie nicht unerwartet, etwa durch einen Unfall, verstorben. Sie hätte im Laufe ihrer Krankheit Dokumente, die sie zerstört wissen wollte, ohne weiteres selbst vernichten können.
 
Nach diesen Überlegungen erscheint die Beantwortung der Frage, wie ein Archiv im Sinne eines Verstorbenen handeln kann, schwieriger denn je. Wenn Nachfahren oder andere Erbberechtigte bekannt sind, entscheiden diese, welche Dokumente unter welchen Bedingungen für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Wenn sie dies wünschen, können sie verfügen, dass der gesamte Nachlass erst siebzig Jahre nach dem Tod des Autors uneingeschränkt einsehbar werden soll. So lange währen, nach Luxemburgischem Recht, die Autorenrechte.3
 
Manchmal bitten die Rechteinhaber das Literaturarchiv, nur vereinzelte Dokumente zu sperren. Um diese einzusehen, muss dann jeweils das Einverständnis der Berechtigten eingeholt werden. Andere Erben jedoch stellen gleich den gesamten Nachlass, ohne Einschränkungen, für die Literaturforschung zur Verfügung. Gerade solche Unterschiede können zu Konfliktsituationen führen: wie etwa verhält es sich mit Kopien von Rosemarie-Kieffer-Manuskripten, die im Nachlass von José Ensch liegen? Kieffer hatte ihrer Freundin die Texte zum Korrekturlesen übergeben. Sollen diese Papiere nun gesperrt werden, weil die Schriftstellerin sie - vielleicht - lieber vernichtet gesehen hätte?
 
Noch heikler ist diese Frage im Hinblick auf Briefe, die naturgemäss immer zwei Menschen betreffen, nämlich Verfasser und Adressaten. Juristisch gesehen hat der Verfasser das Recht, seine schriftlichen Mitteilungen vom Adressaten zurückzufordern. Würden jedoch Briefe, die sich im Bestand von Rosemarie Kieffer befinden, vernichtet werden, wäre dies möglicherweise nicht im Sinne der Verfasser, die ihre Korrespondenz vielleicht eines Tages gerne veröffentlichen möchten.
 
Überdies führen solche Überlegungen Sinn und Zweck eines Literaturarchivs ad absurdum. Es wäre vermessen, ein zwanzig Jahre altes Testament neu zu interpretieren und sich die Rolle des Richters und Henkers in einer Person zugestehen zu wollen. Papiere, die vernichtet werden, sind der Nachwelt auf ewig verloren.
 
Die Mission eines Literaturarchivs ist es, möglichst viele Dokumente für die Nachwelt zu erhalten, so dass die Forschung ein möglichst komplettes und gut belegtes Bild eines Autors zeichnen kann. In dieser Hinsicht sind Rosemarie Kieffers Manuskripte und Korrespondenzen genau so wichtig und wertvoll wie eben auch ihr Testament.
 

 
1 Meder, Cornel: Das Luxemburger Literaturarchiv. Eine Chronik der Vorgeschichte. Mersch: Centre national de littérature, 1995, S. 14, Punkt 50.
2 Dagegen ist alles, was sonst an Geschriebenem von mir vorliegt (in Zeitschriften Gedrucktes, im Manuskript oder in Briefen) ausnahmslos soweit es erreichbar oder durch Bitten von den Adressaten zu erhalten ist [...] ausnahmslos am liebsten ungelesen (doch wehre ich Dir nicht hineinzuschauen, am liebsten wäre es mir allerdings wenn Du es nicht tust, jedenfalls aber darf niemand anderer hineinschauen) alles dieses ist ausnahmslos zu verbrennen und dies möglichst bald zu tun bitte ich Dich". Zitiert aus: http://www.franzkafka.de/franzkafka/fundstueck_archiv/fundstueck/457426 (28.05.2014)
3 Siehe hierzu z.B. Putz, Jean-Luc: Le droit d'auteur du Luxembourg. Luxembourg: Ed. Saint-Paul, S. 79.
 

 

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